Der Platz ergibt sich aus der Betriebsrichtung
Flugzeuge starten und landen gegen den Wind. Welches Ende der Bahn dabei benutzt wird, heißt Betriebsrichtung, und die Flugsicherung legt sie nach der Windlage fest. Benannt wird sie nach den ersten beiden Ziffern des Kompasskurses: Betriebsrichtung 25 bedeutet Kurs 250 Grad, also nach Westen. In Frankfurt entfallen darauf im langjährigen Mittel etwa 70 bis 75 Prozent des Betriebs.
Die Betriebsrichtung schlägt jeden Geheimtipp: Am aufsetzenden Ende zieht eine Maschine wenige Dutzend Meter über den Zaun, am gegenüberliegenden Ende derselben Bahn ist dieselbe Landung ein Punkt am Horizont. Wer einen Platz nach Beschreibungen im Netz aussucht, ohne die aktuelle Richtung zu kennen, sieht mit einiger Wahrscheinlichkeit den ganzen Tag in die falsche Richtung. Und weil die Richtung am Wind hängt, kann sie mittags wechseln.
Umgekehrt wird nicht bei jeder Drehung des Windes umgestellt: Bis zu einer festgelegten Rückenwindkomponente, in Frankfurt fünf Knoten, bleibt die bisherige Richtung bestehen.
- Bahnlage ansehen. Ausrichtung der Bahn und Lage der beiden Enden auf einer Karte, mehr braucht es nicht.
- Wind prüfen. Daraus folgt, an welchem Ende gelandet und an welchem gestartet wird.
- Start oder Landung wählen. Landungen sind am Anflugende tief und berechenbar, Starts am anderen Ende steiler und lauter. Für den Fall, dass die Richtung dreht, hilft ein zweiter Platz in Reserve.
Der Sonnenstand entscheidet über die Seite
Die Seite der Bahn entscheidet sich so schlicht, wie es klingt: Die Sonne gehört in den Rücken. Vormittags steht sie im Osten, also ist die Ostseite die richtige, nachmittags wechselt man auf die Westseite. Bei einer Ost-West-Bahn steht die Sonne über Mittag im Süden, damit ist die Südseite die brauchbare.
Gegenlicht kostet nicht bloß etwas Qualität, es macht das Bild kaputt: Die Belichtungsmessung richtet sich nach dem hellen Himmel, das Flugzeug bleibt als dunkle Silhouette zurück.
Welche Arten von Beobachtungsplätzen es gibt
- Besucherterrasse im Terminal
- Meist im öffentlichen Bereich vor der Sicherheitskontrolle. Der Blick geht auf das Vorfeld, die Bahn liegt dahinter und damit weit weg.
- Besucherpark außerhalb der Terminals
- Eigenes Gelände mit Aussichtshügel, unabhängig von den Terminals und ohne Kontrollen. Der Hügel bringt den Vorteil, auf den es ankommt: Höhe.
- Punkte an den Bahnenden
- Öffentliche Wege und Parkplätze in der Verlängerung der Bahn. Am nächsten dran, dafür ohne jede Infrastruktur und nur für eine Richtung brauchbar.
- Hügel und Deiche in der Nachbarschaft
- Jede Erhöhung schlägt den näheren Platz auf Bodenhöhe, weil sie den Zaun aus dem Bild nimmt.
- Kleinere Verkehrslandeplätze
- Dort steht man oft dreißig statt dreihundert Meter von der Bahn. Die Maschinen sind kleiner, der Betrieb aber näher. Was die Zulassungsarten unterscheidet, steht unterFlughäfen in Deutschland.
Deutsche Flughäfen mit öffentlicher Besuchereinrichtung
Aufgeführt sind nur Standorte, an denen der Betreiber selbst eine öffentliche Einrichtung ausweist.
| Flughafen | Einrichtung | Lage |
|---|---|---|
| München | Besucherpark und Terrasse | Aussichtshügel auf eigenem Gelände, Terrasse am Terminal 2 |
| Hamburg | Zwei Aussichtsterrassen | Je eine in Terminal 1 und Terminal 2 |
| Stuttgart | Terrasse und Besucherzentrum | Zugang über Terminal 1 und Terminal 3 |
| Köln/Bonn | Besucherterrasse | Im Terminal 1, ohne Sicherheitskontrolle |
| Nürnberg | Besucherterrasse | Zwischen den beiden Abflughallen |
| Hannover | Aussichtsterrasse | Rundumblick, Zutritt mit der Ausstellung |
| Dortmund | Besucherterrasse | Auf der Galerieebene des Terminals |
| Berlin Brandenburg | Besucherterrasse | Am Terminal 1, außerhalb des Sicherheitsbereichs |
Der Bestand ist beweglich: An mehreren großen Flughäfen sind frühere Terrassen wegen Umbauten oder aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden, andere öffnen nur zeitweise. Ein Blick auf die Seite des Betreibers am Vortag erspart die vergebliche Anfahrt.
Was gilt, was nicht, und was den Ruf kostet
Von öffentlich zugänglichem Grund aus zu beobachten und zu fotografieren ist zulässig; ein Verkehrsflugzeug ist kein verbotenes Motiv. Nicht zulässig sind das Betreten des Geländes, das Übersteigen, Anheben oder Beschädigen von Zäunen und der Aufenthalt in Sperrbereichen. Wer Bilder gewerblich verwertet, braucht meist die Zustimmung des Betreibers.
Am häufigsten übersehen wird, dass das Hausrecht nicht am Terminaleingang endet: Es gilt auch auf Parkplätzen, Zufahrten und sonstigen frei zugänglichen Flächen des Flughafens, und Anweisungen des Sicherheitspersonals sind dort verbindlich. Der Drohnenbetrieb rund um Flughäfen ist ohnehin gesperrt oder an eine Genehmigung gebunden, unabhängig von der Größe des Geräts; welche Zonen gelten, steht unterWo Drohnen fliegen dürfen.
Der Rest ist keine Rechtsfrage, sondern eine des Rufs. Leitern am Zaun, zugeparkte Feldwege und Gruppen vor Hofeinfahrten haben schon dazu geführt, dass beliebte Plätze eingezäunt wurden. Wer die Nachbarschaft verärgert, verspielt den Platz für alle, die nach ihm kommen.
Ausrüstung: was wirklich hilft
Ein langes Objektiv bringt weniger, als seine Zahl verspricht. Am Bahnende beginnt der brauchbare Bereich am Kleinbildformat bei ungefähr 300 Millimetern, doch darüber hinaus begrenzt nicht die Optik die Schärfe, sondern die aufsteigende warme Luft über Bahn und Triebwerken.
Ein Fernglas macht an den meisten Tagen mehr Freude als eine Kamera. Acht- oder zehnfache Vergrößerung lässt sich ohne Stativ ruhig halten, und Kennung, Triebwerksbauart und Bemalung sieht man sofort statt abends am Bildschirm. Woran sich die Muster unterscheiden, steht unterFlugzeuge erkennen.
Beim Funkempfang ist Vorsicht angebracht: Das Abhörverbot des § 5 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz erlaubt nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, für Funkamateure, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, und der Sprechfunk zwischen Lotse und Cockpit gehört nach verbreiteter Auslegung nicht dazu. Die Positionsdaten dagegen senden Flugzeuge über ADS-B unverschlüsselt und an keinen bestimmten Empfänger; zahlreiche Webdienste stellen sie öffentlich dar.
Wann sich das Warten lohnt
An einem Drehkreuz kommt der Verkehr in Wellen: Zubringerflüge landen, die Passagiere steigen um, kurz darauf startet eine Gruppe von Langstreckenflügen. Die erste Welle liegt am frühen Morgen, wenn die Nachtruhe endet und zugleich die Langstrecken aus Nordamerika und Asien eintreffen, die zweite am späten Nachmittag. Beide fallen mit der tiefen Sonne zusammen. An Frachtstandorten liegt viel Betrieb in der Nacht.
Wer den Flughafen lieber von der anderen Seite kennenlernen will, findet unter Rundflug und Mitflug und inLuftfahrt erleben die Möglichkeiten dazu.
Häufige Fragen
Wo kann man am besten Flugzeuge beobachten?
Nicht an einem festen Ort, sondern an dem Bahnende, das die Flugsicherung gerade als Betriebsrichtung nutzt, denn nur dort ziehen Maschinen tief über den Zaun. Welches Ende das gerade ist, lässt sich vorab an der aktuellen Windmeldung des Flughafens ablesen, kurzfristiger auch an den zuletzt gelandeten Maschinen in einer Flugverfolgung. Wer erst vor Ort merkt, dass die Richtung gedreht hat, steht am falschen Bahnende und kann meist nur wechseln, wenn dort ebenfalls ein öffentlicher Zugang besteht.
Was tun, wenn die Besucherterrasse eines Flughafens gerade geschlossen ist?
Weiterfahren lohnt sich meist trotzdem, denn die Terrasse ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Öffentliche Wege und Parkplätze in der Verlängerung der Bahn oder eine Erhöhung in der Nachbarschaft bringen oft einen freieren Blick als die Terrasse selbst, auch ohne deren Infrastruktur. Kleinere Verkehrslandeplätze in der Region kommen ebenfalls infrage, weil der Zugang dort selten von Öffnungszeiten des Terminals abhängt. Ein kurzer Blick auf die Seite des Betreibers am Vortag zeigt außerdem, ob die Schließung dauerhaft ist oder nur einzelne Tage betrifft.
Ist Planespotting in Deutschland erlaubt?
Grundsätzlich ja: Von öffentlich zugänglichem Grund aus zu beobachten und zu fotografieren ist zulässig. Strenger ist es bei militärischen Flugplätzen und Anlagen, die als Schutzbereich nach dem Schutzbereichsgesetz eigens gekennzeichnet sind: Dort ist das Fotografieren ohne Genehmigung untersagt, unabhängig davon, ob man auf öffentlichem Grund steht, und ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ziviler Luftverkehr an einem gewöhnlichen Verkehrsflughafen fällt nicht darunter, ein Schutzbereich ist in aller Regel deutlich ausgeschildert.
Darf man den Flugfunk mithören?
Reines Mithören ist rechtlich anders zu beurteilen als das bloße Beobachten von Flugzeugen, weil hier zusätzlich das Abhörverbot für Funkanlagen greift; der Sprechfunk zwischen Lotse und Cockpit gilt als an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Wer Mitschnitte aufzeichnet und veröffentlicht, etwa in einem Video, bewegt sich unabhängig davon in einem weiteren Rechtsbereich: Stimmen und Kennungen einzelner Piloten sind personenbezogene Daten, deren Veröffentlichung eigene Fragen des Persönlichkeitsrechts aufwirft. Die bloße Beobachtung von außen bleibt davon unberührt, denn dort geht es nicht um den Inhalt eines gezielt gerichteten Funkspruchs, sondern um das, was ohnehin sichtbar am Himmel oder auf dem Rollfeld geschieht.
Welches Objektiv braucht man zum Fotografieren am Flughafen?
Die üblich genannten 300 Millimeter gelten für das Kleinbild- beziehungsweise Vollformat. Wer eine Kamera mit kleinerem Sensor benutzt, kommt mit einer kürzeren und meist günstigeren Brennweite auf dieselbe Bildwirkung, beim verbreiteten APS-C-Sensor mit dem Faktor 1,5 schon bei rund 200 Millimetern. Wichtiger als die reine Brennweite ist ohnehin eine kurze Verschlusszeit, denn ein Flugzeug im Endanflug bewegt sich für ein scharfes Bild aus der Hand zu schnell für lange Belichtungen.
Wann ist am Flughafen am meisten los?
Das hängt stark vom Flughafentyp ab. An einem Drehkreuz kommt der Verkehr wellenartig, mit einer Spitze am frühen Morgen und einer weiteren am späten Nachmittag, weil dort Zubringer- und Langstreckenflüge aufeinander abgestimmt werden. An einem Flughafen ohne Umsteigefunktion, etwa einem reinen Ferien- oder Regionalflughafen, fehlt dieses Muster meist, und der Verkehr verteilt sich gleichmäßiger über den Tag oder konzentriert sich auf wenige Blöcke nach den Ankunftszeiten der Reiseveranstalter statt nach Anschlussflügen. Wer prüfen will, was an einem bestimmten Platz zutrifft, sieht das am schnellsten an den öffentlich einsehbaren Ankunfts- und Abflugzeiten des jeweiligen Tages.
Rechtliche Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das Luftsicherheits- und Luftverkehrsrecht sowie die Benutzungsordnung des jeweiligen Flughafenbetreibers. Bestand, Zugänglichkeit und Entgelte der Besuchereinrichtungen ändern sich; verbindlich ist die Auskunft des Betreibers.
