Drohnen fliegen in Deutschland

Eine Drohne zu fliegen ist technisch einfach geworden und rechtlich anspruchsvoll geblieben. Wer eine geschenkt bekommt und sie am selben Tag startet, verstößt mit einiger Wahrscheinlichkeit gegen mindestens eine Vorschrift, ohne es zu merken.

Kameradrohne im Schwebeflug über einer blühenden Wiese

Die drei Kategorien

Seit die EU-Drohnenverordnung gilt, richtet sich alles nach Risiko statt nach dem Zweck des Flugs. Die frühere Unterscheidung zwischen privat und gewerblich spielt keine Rolle mehr: Wer mit derselben Drohne Urlaubsvideos dreht oder ein Dach begutachtet, fliegt nach denselben Regeln.

Offen (Open)
Der Normalfall für alles, was privat geflogen wird. Sichtweite, maximal 120 Meter über Grund, keine Menschenansammlungen, höchstens 25 Kilogramm Startmasse. Unterteilt in A1, A2 und A3.
Speziell (Specific)
Alles darüber hinaus: außerhalb der Sichtweite, über Menschenmengen, höher als 120 Meter. Braucht eine Betriebsgenehmigung der Landesbehörde oder, für ein Standardszenario, eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt.
Zulassungspflichtig (Certified)
Transport von Personen oder Gefahrgut, große Fluggeräte. Hier gelten faktisch die Regeln der bemannten Luftfahrt, samt Musterzulassung und Lizenzierung.

A1, A2, A3: wo die Grenze wirklich verläuft

Innerhalb der offenen Kategorie entscheidet die Unterkategorie darüber, wie nah an Menschen geflogen werden darf. Sie ergibt sich aus der Klassenkennzeichnung der Drohne, dem kleinen Aufkleber mit C0 bis C4.

UnterkategorieDrohneAbstand zu MenschenNachweis
A1C0 unter 250 g, C1 unter 900 gNahe an Personen erlaubt, nie über Menschenansammlungen. Der kurzzeitige Überflug Einzelner ist nur mit C0 hinnehmbar.C0: keiner. C1: A1/A3
A2C2 bis 4 kgMindestens 30 Meter zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus 5 Meter.Fernpilotenzeugnis A2
A3Bis 25 kg, dazu alle Drohnen ohne KlassenkennzeichnungKeine Unbeteiligten in der Nähe, mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.A1/A3

Der Punkt, der die meisten überrascht: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen ohne C-Klassen-Aufkleber nur noch nach A1 fliegen, wenn sie unter 250 Gramm wiegen, und sonst ausschließlich nach A3. Ältere Modelle mit 500 oder 800 Gramm, die jahrelang im Park geflogen sind, brauchen damit 150 Meter Abstand zu jeder Wohnbebauung.

In vier Schritten legal in die Luft

  1. Gewicht und Klasse feststellen. Auf dem Typenschild steht die Startmasse, auf dem Gehäuse gegebenenfalls die C-Klasse. Beides entscheidet über alles Weitere.
  2. Als Betreiber registrieren. Online beim Luftfahrt-Bundesamt, derzeit rund 20 Euro für Privatpersonen. Man registriert sich selbst, nicht jede einzelne Drohne. Die erhaltene Betreibernummer, die e-ID, gehört außen an jede Drohne, und zwar nur der Teil vor dem Bindestrich; die letzten drei Zeichen sind ein Geheimnis. Bringt die Drohne eine direkte Fernidentifizierung mit, wird die e-ID zusätzlich dort eingetragen. Der Ablauf im Einzelnen steht unterRegistrierung.
  3. Kompetenznachweis ablegen. Der kleine Nachweis A1/A3 geht online, Lernstoff und Prüfung dauern zusammen wenige Stunden. Er ist ab 250 Gramm nötig; darunter verlangt die Verordnung nur, dass man die Bedienungsanleitung gelesen hat.
  4. Versicherung prüfen. Eine Halterhaftpflicht ist für unbemannte Luftfahrzeuge vorgeschrieben, ohne Gewichtsgrenze. Private Haftpflichtpolicen schließen Luftfahrzeuge häufig aus. Der Blick in die Bedingungen kostet zehn Minuten und ist der Punkt, an dem es sonst wirklich teuer wird.

Fliegen darf in der offenen Kategorie, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Jüngere dürfen unter Aufsicht einer Person fliegen, die diese Voraussetzungen erfüllt, und sehr leichte Spielzeugdrohnen sind ausgenommen.

Wo nicht geflogen werden darf

Die wichtigsten Sperren gelten rund um Flughäfen und Landeplätze, über Menschenansammlungen, über Unfallorten und Einsatzstellen, über Justizvollzugsanstalten und militärischen Anlagen, über Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie über fremden Wohngrundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers. Ausgenommen sind dort nur Drohnen bis 250 Gramm, die weder aufzeichnen noch Signale Dritter übertragen können. Welche Zone wo gilt und welche Ausnahmen es gibt, steht unterWo geflogen werden darf.

Welche Zonen konkret betroffen sind, zeigt die amtliche Karte auf der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundes. Sie vor dem Start anzusehen, dauert eine Minute und ersetzt das Auswendiglernen der Einzelregeln. Wer regelmäßig fliegt, nimmt dafür eine App, die die Zonen direkt auf der Karte anzeigt.

Welche Drohne passt zu welchem Vorhaben

Unter 250 Gramm, mit Kamera
Der übliche Einstieg und für Reisen die vernünftigste Wahl: A1, damit keine 150-Meter-Regel, und in vielen Ländern die geringsten Auflagen. Registrierung wegen der Kamera trotzdem nötig. Der Preis dafür ist die Windempfindlichkeit, denn 249 Gramm haben wenig entgegenzusetzen.
C1 bis 900 Gramm
Der Bereich der ernsthaften Foto- und Videodrohnen: größerer Sensor, stabiler im Wind, längere Flugzeit. Verlangt den Kompetenznachweis, bleibt aber in A1 und damit alltagstauglich.
FPV und Racing
Flug über eine Videobrille, technisch eine eigene Welt. Weil dabei die direkte Sicht fehlt, ist eine zweite Person als Luftraumbeobachter vorgeschrieben. Selbstbau ist hier die Regel, was die Klassenkennzeichnung und damit A3 zur Folge hat.
Modellflugzeug statt Drohne
Rechtlich dasselbe, in der Praxis oft einfacher: Auf zugelassenen Modellfluggeländen gelten eigene Regelungen. Mehr dazu unterModellflug.

Fehler, die Anfänger teuer bezahlen

Der häufigste ist unterschätzter Wind. In 100 Metern Höhe weht es deutlich stärker als am Boden, und eine leichte Drohne kommt gegen den Rückweg nicht mehr an. Die Anzeige der Restkapazität hilft dabei wenig, weil sie den Rückflug gegen den Wind nicht kennt.

Fast ebenso häufig: Start auf einer Metallfläche oder direkt neben einem Auto, was den Kompass verwirrt. Und Kälte, die die Kapazität eines Akkus binnen Minuten halbiert. Wer im Winter fliegt, hält die Akkus bis zum Start warm und plant die Hälfte der sonst üblichen Flugzeit ein.

Die drei Pflichten im Einzelnen

Registrierung, Nachweis und Zonenprüfung werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie drei verschiedene Dinge sind. Jede hat eine eigene Seite:

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt
Wer sich eintragen muss, wie der Ablauf aussieht und was die e-ID mit der Drohne zu tun hat.
Der Drohnenführerschein
Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpilotenzeugnis A2 im Vergleich: Aufwand, Prüfung, Gültigkeit und wann sich der große Nachweis lohnt.
Wo geflogen werden darf
Geografische Gebiete, Abstände zu Flugplätzen, Naturschutz und die Zustimmungspflicht über fremden Wohngrundstücken.

Häufige Fragen

Muss ich eine Drohne unter 250 Gramm registrieren?

Sobald sie eine Kamera oder ein Mikrofon hat, ja. Die Registrierungspflicht hängt nicht allein am Gewicht, sondern auch daran, ob das Gerät personenbezogene Daten erfassen kann. Damit fällt praktisch jede Kameradrohne darunter, auch die kleinen Modelle, die als registrierungsfrei beworben werden. Ohne Kamera und unter 250 Gramm entfällt die Registrierung.

Was kostet der Drohnenführerschein?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, der für den Normalfall genügt, lässt sich online beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen und kostet dort rund 25 Euro. Das größere Fernpilotenzeugnis A2 verlangt eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle und kostet ein Vielfaches. Beide gelten fünf Jahre.

Darf ich über mein eigenes Grundstück fliegen?

Über das eigene ja, solange keine Flugverbotszone darüber liegt. Über fremde Wohngrundstücke dagegen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers. Ohne sie geht es nur mit einer Drohne bis 250 Gramm, die weder aufzeichnen noch Signale übertragen kann, oder oberhalb von 100 Metern unter engen zusätzlichen Voraussetzungen.

Darf ich Menschen aus der Luft filmen?

Nur, wenn sie nicht erkennbar sind oder zugestimmt haben. Neben dem Luftrecht gelten hier Datenschutz und Persönlichkeitsrecht, und die interessieren sich nicht für das Gewicht der Drohne. Aufnahmen von Nachbargrundstücken sind der häufigste Streitpunkt und in aller Regel unzulässig.

Was passiert, wenn ich ohne Registrierung fliege?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Luftverkehrsgesetz setzt den Rahmen für Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich; in der Praxis liegen die Beträge bei einem ersten Verstoß deutlich darunter. Teuer wird es vor allem dann, wenn ein Flug in einer Sperrzone stattfand oder jemand gefährdet wurde.

Gelten die Regeln auch im Urlaub in der EU?

Die Kategorien und Nachweise sind EU-weit dieselben, und die Registrierung im Wohnsitzstaat gilt in der ganzen Union. Unterschiedlich sind die geografischen Gebiete: Jedes Land legt eigene Sperr- und Beschränkungszonen fest, und die muss man vor Ort neu prüfen.

Rechtliche Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die EU-Durchführungsverordnungen 2019/947 und 2019/945 sowie das deutsche Luftverkehrsrecht in der jeweils gültigen Fassung. Gebühren und Beträge ändern sich; verbindlich ist die Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes.