Zwei Nachweise, und keiner heißt Führerschein
Der Begriff steht in keiner Verordnung. Das europäische Recht spricht von Fernpiloten-Zertifikaten, und in der offenen Kategorie sind es zwei, die sich in Aufwand, Preis und Prüfungsort deutlich unterscheiden. Welches Gerät in welche Unterkategorie fällt, steht in der ÜbersichtDrohnen fliegen in Deutschland.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Der kleine Nachweis. Online-Training und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, ohne Termin und ohne Anwesenheit. Pflicht für jeden, der ein Gerät ab 250 Gramm höchstzulässiger Startmasse steuert.
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- Der große Nachweis. Er setzt den kleinen voraus, dazu ein praktisches Selbststudium und eine zweite Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle. Er öffnet die Unterkategorie A2 und sonst nichts.
- Fernpiloten-Zeugnis STS
- Gehört schon zur speziellen Kategorie und deckt die europäischen Standardszenarien ab, etwa den Flug außerhalb der Sichtweite.
Der häufigste Irrtum: Der Nachweis erlaubt nichts, er belegt nur, dass der Fernpilot geprüft ist. Davon getrennt stehen dieRegistrierung als Betreiber mit eigener Nummer und eigener Gebühr und die vorgeschriebene Halterhaftpflicht. Und ob am Startplatz überhaupt geflogen werden darf, steht in keinem Zertifikat:die Zonenprüfung bleibt Sache des Fernpiloten.
Wer ohne Nachweis fliegen darf
Unter 250 Gramm höchstzulässiger Startmasse, also bei Geräten der Klasse C0 und ebenso leichten Modellen ohne Klassenkennzeichnung, verlangt die Verordnung keine Prüfung. Erwartet wird nur, dass die Bedienungsanleitung gelesen wurde.
Welche Größe den Ausschlag gibt, ist dabei nicht überall dieselbe: Die Nachweispflicht hängt allein an der Startmasse. Bei der Betreiberregistrierung zählt zusätzlich, ob das Gerät personenbezogene Daten erfassen kann, also praktisch jede Kamera. Deshalb kommt der Fall vor, dass eine 249-Gramm-Drohne registriert werden muss, ihr Pilot aber keine Prüfung braucht.
Selbstständig fliegen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, diese Grenze bis auf zwölf Jahre abzusenken; Deutschland hat davon keinen Gebrauch gemacht. Jüngere dürfen unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die die Anforderungen selbst erfüllt, und im Vereinsmodellflug sind abweichende Regelungen möglich, sieheModellflug.
Der kleine Nachweis: A1/A3 an einem Nachmittag
Der Weg führt vollständig über das Online-Portal des Luftfahrt-Bundesamtes. Ein Kurs bei einem privaten Anbieter ist weder nötig noch vorgesehen.
- Konto anlegen. Die Anmeldung als Fernpilot läuft über das Nutzerkonto beim Luftfahrt-Bundesamt. Wer nicht zugleich Betreiber ist, überspringt die entsprechenden Felder.
- Lernstoff durcharbeiten. Neun Fachgebiete, vom Luftrecht über die Betriebsverfahren bis zu Datenschutz und Versicherungspflicht, dazu Übungsaufgaben. Angesetzt sind drei bis sechs Stunden.
- Prüfung ablegen. 40 Fragen im Multiple-Choice-Format, 45 Minuten Zeit, bestanden ab 75 Prozent richtiger Antworten. Einen praktischen Teil gibt es nicht, und wer die Schwelle verfehlt, wiederholt Training und Prüfung.
- Nachweis erhalten. Er kommt als PDF an die hinterlegte E-Mail-Adresse und darf ausgedruckt oder auf dem Telefon mitgeführt werden, solange der QR-Code lesbar bleibt.
Für Prüfung und Ausstellung werden derzeit 25 Euro erhoben. Kostenlos war das nur in der Anfangszeit, seit dem 18. Juni 2021 gilt die neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung. Das Amt stellt Gebührenbescheide auch mit erheblicher Verzögerung zu.
Der große Nachweis: A2 und wann er nichts bringt
Das Fernpiloten-Zeugnis A2 verlangt drei Schritte in fester Reihenfolge: zuerst den bestandenen Kompetenznachweis A1/A3, dann ein praktisches Selbststudium, dann die Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle.
Das Selbststudium nimmt niemand ab: Geübt wird eigenverantwortlich unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, also im freien Gelände, anschließend wird die Erklärung über den Abschluss unterschrieben. Den Vordruck dafür stellt das Luftfahrt-Bundesamt bereit, er taugt zugleich als Checkliste.
Die Prüfung umfasst 30 Fragen aus drei Fachgebieten, Meteorologie, Flugleistung des Geräts und Minderung von Risiken am Boden, bestanden ebenfalls ab 75 Prozent. Abgenommen wird sie nur von Stellen, die das Luftfahrt-Bundesamt dafür benannt hat, je nach Anbieter vor Ort oder online unter Videoaufsicht. Diese Stellen setzen ihre Preise selbst: Die Angebote reichen von deutlich unter hundert Euro für die reine Prüfung bis zu mehreren hundert Euro für Pakete mit Lernmaterial. Dazu kommt die Ausstellungsgebühr, derzeit 30 Euro.
Ob sich das lohnt, entscheidet nicht der Pilot, sondern der Aufkleber am Gerät. Die Erleichterungen der Unterkategorie A2, also 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten statt 150 Meter zu jeder Wohnbebauung und 5 Meter im Langsamflugmodus, gelten nur für Drohnen mit der Klassenkennzeichnung C2. Eine ältere Drohne ohne Kennzeichnung bleibt in A3, gleichgültig welches Zeugnis der Pilot besitzt. Für sie ist der A2 ein Dokument ohne Wirkung.
Die beiden Nachweise nebeneinander
| Merkmal | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Mindestalter 16 Jahre | A1/A3 bestanden, praktisches Selbststudium mit Erklärung |
| Vorbereitung | Online-Training des Amtes, drei bis sechs Stunden | Selbststudium, Kurse freiwillig |
| Prüfung | Online beim Amt, 40 Fragen, 45 Minuten, 75 Prozent | Bei einer benannten Prüfstelle, 30 Fragen, 75 Prozent |
| Kosten | Derzeit 25 Euro Gebühr | Derzeit 30 Euro Gebühr plus Preis der Prüfstelle |
| Gültigkeit | Fünf Jahre | Fünf Jahre |
| Erlaubt | A1 mit C0 und C1, A3 mit allem bis 25 kg | Zusätzlich A2: C2 bis 4 kg näher an Unbeteiligten |
Fünf Jahre, dann Verlängerung
Verlängern lässt sich der Kompetenznachweis A1/A3 erst, wenn weniger als zwölf Monate Restlaufzeit übrig sind; das geschieht selbstständig im Nutzerkonto beim Luftfahrt-Bundesamt. Das Zeugnis A2 läuft über eine Auffrischungsschulung oder eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle; beides ist auch früher möglich. Das Amt berechnet dafür derzeit 15 Euro, beim Zeugnis A2 kommt der Preis der Prüfstelle hinzu.
Wer beide Nachweise besitzt, trägt sie auf einem kombinierten Zertifikat: Dann gilt das Ablaufdatum des höherwertigen für alle Ausprägungen darauf. Übergangsregelungen aus der Zeit davor sind ausgelaufen. Der alte deutsche Kenntnisnachweis ließ sich ohne erneute Prüfung umschreiben, aber nur befristet bis Ende 2021 und ohne dass sich seine ursprüngliche Gültigkeit dadurch verlängert hätte.
Im EU-Ausland und nach einem Umzug
Ein Nachweis, den die Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt hat, gilt in allen übrigen, über die EU hinaus auch in den weiteren EASA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Auch ein im Ausland erworbenes Zeugnis lässt sich in Deutschland verlängern, zuständig dafür ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle. Wer welche Regeln setzt, ordnet der Abschnitt Luftfahrt verstehen ein.
Anders die Betreiberregistrierung: Sie hängt am Wohnsitz, und registriert sein darf man nur in einem einzigen Mitgliedstaat. Wer dauerhaft in ein anderes EU-Land zieht, meldet sich dort neu an, während der Fernpiloten-Nachweis schlicht gültig bleibt. Was er nirgends ersetzt, sind die örtlichen Regeln: Jeder Staat legt seine geografischen Gebiete selbst fest, für Deutschland nachzulesen unterWo Drohnen fliegen dürfen.
Häufige Fragen
Zählt bei der 250-Gramm-Grenze das Gewicht mit oder ohne Akku?
Mit Akku. Die höchstzulässige Startmasse ist nach der Verordnung die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte Masse, mit der das Gerät betrieben werden kann, und schließt Nutzlast und Energiequelle ausdrücklich ein. Ein zusätzlich angegebener Wert ohne Akku, wie ihn manche Produktblätter nennen, spielt für die Grenze keine Rolle, denn ohne Akku startet keine Drohne. Maßgeblich ist damit die tatsächlich flugbereite Konfiguration.
Wie oft darf man die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein wiederholen, wenn man durchfällt?
Eine Höchstzahl an Versuchen ist nicht vorgesehen: Wer die 75-Prozent-Schwelle verfehlt, wiederholt Lernstoff und Prüfung einfach erneut. Da beides online und ohne Terminvergabe abläuft, lässt sich ein neuer Anlauf ohne Wartezeit starten. Wer mehrfach durchfällt, sollte eher an den Wissenslücken arbeiten als am Zeitpunkt des nächsten Versuchs.
Braucht eine ältere Drohne ohne C-Kennzeichnung trotzdem den Kompetenznachweis?
Ja, wenn sie 250 Gramm oder mehr wiegt. Die Pflicht zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 hängt allein an der Startmasse, nicht an einer Klassenkennzeichnung wie C0 bis C4, die viele ältere Modelle gar nicht tragen. Solche unklassifizierten Bestandsdrohnen dürfen weiterhin geflogen werden, meist in der Unterkategorie A3 mit den dort geltenden größeren Abständen, der Nachweis bleibt dafür in jedem Fall Voraussetzung.
Gilt der deutsche Drohnenführerschein in Italien oder Kroatien?
Ja, innerhalb der EU und der übrigen EASA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gilt ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter Nachweis überall gleich. Diese Anerkennung endet aber an der Grenze des EASA-Raums: Im Vereinigten Königreich zum Beispiel werden der EU-Kompetenznachweis und die europäische Betreiber-ID nicht anerkannt, dort gilt eine eigene Registrierung bei der britischen Luftfahrtbehörde. Für Reiseländer außerhalb der EU und der genannten EASA-Staaten lohnt sich deshalb vorab ein Blick auf die dortigen nationalen Regeln, unabhängig davon, welche Zonen am Zielort gelten.
Was passiert, wenn der Drohnenführerschein abgelaufen ist?
Dann hilft nur eine komplett neue Prüfung, denn verlängern lässt sich ein Nachweis ausschließlich innerhalb seiner Gültigkeit, nicht danach. Bis zum Abschluss der neuen Prüfung besteht schlicht kein gültiger Nachweis mehr: Wer trotzdem mit einem Gerät ab 250 Gramm fliegt, verstößt gegen dieselbe Pflicht wie jemand, der nie einen Nachweis erworben hat. Auf eine Erinnerung des Amtes sollte man sich nicht verlassen, das Ablaufdatum gehört rechtzeitig in den eigenen Kalender.
Rechtliche Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und das deutsche Luftverkehrsrecht in der jeweils geltenden Fassung, für die Gebühren die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung. Verbindlich sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes und der benannten Prüfstellen.
