Behörden und öffentliche Dienststellen
Amt für Flugsicherung der Bundeswehr
Das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) ist eine Dienststelle der Bundeswehr, welche die Fachaufgaben der Militärischen Flugsicherung für die Streitkräfte in Deutschland wahrnimmt.
Fachlich ist das AFSBw direkt dem Inspekteur der Luftwaffe unterstellt. Truppendienstlich dem Amtschef des Luftwaffenamtes, und hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main, Kaserne am Industriehof hinter der neuen Börse. Daneben befinden sich große Teile der "Abteilung Militärische Flugsicherung" des Amtes in der Unternehmenszentrale der Deutschen Flugsicherung GmbH in Langen. Gründungsdatum war der 1. Oktober 1971. Das AFSBw ist Grundsatzbehörde für die Militärische Flugsicherung, also auch für die Interessenwahrnehmung der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte.
Während nach den Bestimmungen der Ressortvereinbarung zwischen dem Verkehrsministerium und dem Verteidigungsministerium die "örtliche" Militärische Flugsicherung rein in militärischer Hand verbleibt, ist die "überörtliche" Militärische Flugsicherung in der Aufgabendurchführung im Frieden der Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH übertragen. Das heißt, dass die Flugsicherungskontrolle militärischer Luftfahrzeuge an den militärischen Flugplätzen und in deren Nahbereich ausschließlich durch aktive Soldaten ausgeübt wird, wogegen, zur Einbringung militärischer Expertise, Soldaten in die DFS beurlaubt sind und dort (neben der Führung zivilen Luftverkehrs) auch für die Kontrolle militärischer Luftfahrzeuge im gesamten Luftraum verantwortlich sind.
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
10115 Berlin, Invalidenstraße 44
10117 Berlin, Invalidenstraße 17-20
53175 Bonn, Robert-Schuman-Platz 1
Adressenübersicht und Anfahrtswege
Die Abteilung LS des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist im Bereich Luftfahrt ist zuständig für Luft- und Raumfahrt.
Das Ministerium ist oberste Dienststelle des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sowie der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Damit ist auch die Luftsicherheit, die Luftverkehrssicherheit und das Flugunfallwesen Bestandteil der Zuständigkeit des Ministeriums.
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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
38108 Braunschweig, Hermann-Blenk-straße 16
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat die Aufgabe eigenständig Flugunfälle und schwere Störungen zu untersuchen und deren Ursache zu ermitteln. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Flugunfallgesetz vom 1. September 1998. Dieses Gesetz wurde nach der EU-Richtlinie 94/56/EG vom 21. November 1994 über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geschaffen. Mit Inkrafttreten des Flugunfallgesetzes wurde die BFU als eigenständige Bundesbehörde eingerichtet, welche dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unmittelbar untergeordnet ist. Zuvor war für die Untersuchung von Flugunfällen das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Die Bundesstelle ist unterteilt in drei Fachbereiche und einer Untersuchungseinheit. Diese Untersuchungseinheit ist für die Untersuchung von Unfällen und Störungen zuständig. Der Fachbereich 1 beinhaltet das Flugschreiberlabor, das Avioniklabor und eine Werkstatt. Der Fachbereich 2 kümmert sich um Grundsatzangelegenheiten und Flugsicherheitsarbeit. Der Fachbereich 3 hat die Aufgabe der Verwaltung.
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Europäische Agentur für Flugsicherheit
50679 Köln, Ottoplatz 1
Die EASA wurde am 15. Juli 2002 auf Beschluss des Europäischen Rates gegründet und hat seit November 2004 ihren Sitz in Köln.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit, englisch European Aviation Safety Agency (EASA), ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union.
Sie soll gemeinsame Standards für eine größtmögliche Sicherheit festlegen, ihre Einhaltung in Europa überwachen und sich für weltweite Standards stark machen.
Außerdem will sie Richtlinien für einen umweltschonenden, treibstoffsparenden Flugverkehr erarbeiten. Sie berät die Europäische Union in Fragen der Luftfahrt und vergibt Produktzertifikate.
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Luftfahrt-Bundesamt
38108 Braunschweig, Hermann-Blenk-straße 26
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist Bundesoberbehörde für die Aufgaben der Zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Das Luftfahrt-Bundesamt sorgt für den flugtechnisch und flugbetrieblich geordneten Ablauf eines Fluges. Dadurch ergeben sich unter anderem folgende Zuständigkeiten:
- Zulassung von Luftfahrzeugen und Erteilung einer Luftfahrzeug-Kennung
- Genehmigung und Überwachung von:
- Wartungsfirmen
- Herstellerfirmen
- Fluggesellschaften und deren Personal
- Amtshilfe für nationale und ausländische Luftfahrbehörden
- Ausbildung, Prüfung und Lizensierung von Piloten, Dispatchern, Fliegerärzten und Fluglotsen
- Erlass von Rechtsverordnungen in Zusammenarbeit der Deutschen Flugsicherung
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